Fahrzeugrechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
Der Fahrzeugrechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht versichert Sie als Eigentümer, Halter, Fahrer, Mieter oder Erwerber von Kraftfahrzeugen. Als Halter eines KFZ gehen Sie oft Verträge ein, welche sich auf das KFZ beziehen. So zum Beispiel einen Kaufvertrag oder einen Vertrag, wenn Sie Ihr Fahrzeug in eine Werkstatt bringen. Soweit Streitigkeiten aus diesen Verträgen entstehen, fällt dies unter den Versicherungsschutz der Leistungsart Fahrzeugrechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht. Versicherer verzichten gelegentlich auf eine Wartezeit.
Versicherte Beispiele
Sie kaufen sich ein neues Auto und fahren voller Stolz und Freude damit nach Hause. Doch schon nach wenigen Tagen bemerken Sie, dass das Fahrzeug viele Mängel aufweist, welche Ihnen beim Kauf nicht klar waren. Sie möchten daher das Fahrzeug zurückgeben. Der Autohändler sieht das allerdings ganz anders, so dass es zum Streit kommt.
Sie möchten sich ein Fahrzeug mieten und schließen daher einen Mietvertrag ab. Als Sie nun das Fahrzeug zurückgeben, möchte die Verleihstation allerdings einen wesentlich höheren Mietpreis von Ihnen haben, als vorher vereinbart. Dagegen wehren Sie sich und nehmen Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch.
Nicht versicherte Beispiele
Sie sind mit Ihrem Fahrzeug unterwegs und werden aufgrund zu hoher Geschwindigkeit geblitzt. Sie sind aber der Meinung, Sie hätten sich korrekt verhalten und möchten sich wehren. In diesem Fall fällt der Versicherungsfall aber nicht unter die Leistungsart des Fahrzeugrechtsschutzes in Vertrags- und Sachenrecht, sondern unter den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz.
Ist der Baustein immer versichert?
Um den Fahrzeugrechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht abzuschließen, muss der Baustein Verkehrsrechtsschutz gewählt werden. Dieser ist nicht obligatorisch in einer Rechtsschutzversicherung enthalten. Ein Rechtsschutzversicherungsvertrag ist meist modular aufgabaut, so dass die Bausteine Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Immobilienrechtsschutz oder Spezialstrafrechtsschutz immer vereinbart werden müssen. Da der Verkehrsrechtsschutz zu den wichtigsten Bausteinen gehört, sollte dieser immer mit abgeschlossen werden. Da gerade beim Kauf von Fahrzeugen oft Ärger droht, ist der auf der sicheren Seite, der sich um umfangreichen Versicherungsschutz im Vorfeld bemüht hat!