Courtehouse - Gericht

Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz





Die Leistungsart Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz bezieht sich auf begangene Ordnungswidrigkeiten. Je nach versichertem Rechtsschutzbereich umfasst dieser zum Beispiel Rechtsschutzfälle, in denen Ihnen vorgeworfen wird, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Soweit Sie der Meinung sind, dass dies nicht zutrifft, können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung einschalten, welche in der Regel über den Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz leistungspflichtig ist. Die Versicherer verzichten oft auf eine Wartezeit.

Versicherte Beispiele

Sie stellen in Ihrem Garten eine Maschine auf, welche stetig einen gewissen Lärmpegel verursacht. Sie erhalten daraufhin einen Bescheid, von der Stadt, dass Sie gegen das Lärmbekämpfungsgesetz verstoßen. Gegen diese vorgeworfene Ordnungswidrigkeit können Sie sich mit dem Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz zur Wehr setzen.Die Kosten des beauftragten Anwaltes, Grichtskosten oder aber auch die Kosten eines notwendigen Gutachters sind versichert.

Als Fahrer eines PKW wird Ihnen vorgeworfen, zu schnell gefahren zu sein. Sie sind allerdings der Meinung, dass Sie sich an die korrekte Geschwindigkeit gehalten haben und gehen vor Gericht. Dort wird dann festgestellt, dass das Meßgerät nicht korrekt geeicht war. Insofern kann man Ihnen die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht nachweisen. Mit Hilfe des Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutzes besteht nicht die Gefahr, dass Sie Ihren Führerschein verlieren. Die Kosten für das Verfahren werden von der Rechtsschutzversicherungübernommen.

In einer Polizeikontrolle wird festgestellt, dass Ihr Personalausweis schon längst abgelaufen ist und Sie erhalten eine Ordnungsstrafe. Da Sie aber Ihren Personalausweis schon vor Wochen neu beantragt haben, fühlen Sie sich zu Unrecht der Ordnungsstrafe ausgesetzt. Sie möchten daher gegen diese Entscheidung vorgehen und können dies mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung ohne ein Prozesskostenrisiko.

Nicht versicherte Beispiele

Sie erhalten ein Bußgeld, da Sie im Parkverbot geparkt haben. Im Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz besteht aber nun kein Versicherungsschutz, da Halte- und Parkverstossdelike vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Einige wenige Tarife am Markt übernehmen auch solche Verstöße, dies wird dann auch oft "Knöllchenrechtsschutz" genannt.