Courtehouse - Gericht

Betriebsrechtsschutzversicherung





Die Betriebsrechtsschutzversicherung ist eine andere Bezeichnung für eine Firmenrechtsschutzversicherung. Eine Betriebsrechtsschutzversicherung kann sowohl als Einzelpaket (man spricht dann von §24ARB) oder in Kombination mit anderen Rechtsschutzarten (z.B. als §28ARB) abgeschlossen werden. Soweit man die Betriebsrechtsschutzversicherung als Einzelpaket abschließt, erfolgt die Tarifierung in der Regel nach der Höhe des Umsatzes, wohingegen die Tarifierung bei Kombination mit anderen Bausteinen nach der Anzahl der Mitarbeiter vorgenommen wird.

Versicherte Personen

In der Betriebsrechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer (in der Regel das Unternehmen), sowie die Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit beim versicherten Unternehmen versichert. Zudem kann auch der Inhaber versichert werden, soweit es sich um ein Kombipaket handelt. Soweit der Inhaber versichert ist, gelten auch Personen nach der Familiendefinition als mitversichert.

Mögliche Schadenfälle

Eine Betriebsrechtsschutzversicherung ist vor allen Dingen für Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern wichtig. Egal wer den den Arbeitsprozess gewinnt, die Kosten werden in der ersten Instanz immer geteilt. Eine Betriebsrechtsschutzversicherung übernimmt die Gerichts- sowie Anwaltskosten des Arbeitsgerichtsverfahrens. Auch zahlt diese bei Ordnungswidrigkeitsverfahren, Sozialgerichtsverfahren, oder Steuerverfahren. Die meisten Rechtsschutzpolicen zahlen keine Streitigkeiten, welche durch das Eingehen von Verträgen entstehen. Der so genannte Vertragsrechtsschutz ist meist nicht mitversichert. Es gibt allerdings durchaus Versicherer, welche Vertragsrechtsschutz für ausgewählte Branchen anbieten.

Aber gerade wenn man ein Unternehmen hat, gibt es eine Vielzahl von Gelegenheiten, welche einen dazu zwingen, Rechtsbeistand einzuholen. So kann es zum Ärger mit Ordnunsämtern kommen, soweit dem Unternehmen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Aber auch Streitigkeiten mit dem Finanzamt sind möglich. Hier greift dann der Steuerrechtsschutz. Aber auch, wenn das Unternehmen Schadenersatzforderungen geltend machen möchte, greift die Betriebsrechtsschutzversicherung im Rahmen des Schadenersatzrechtsschutzes.

Fazit

Wer als Unternehmer die wichtigsten Versicherungsverträge abgeschlossen hat (Haftpflichtrisiken, Sachrisiken, Altersvorsorge, Arbeitsunfähigkeit) der sollte sich auch zum Thema Firmenrechtsschutzversicherung beraten lassen. Gerade bei hohen Streitwert gehen die Kosten meist in die tausende. Vorsicht ist aber geboten, wenn man davon ausgeht, dass auch Streitigkeiten mit Vertragspartnern versichert sind. Hier greift meist nur Versicherungsschutz, soweit es sich um einen Vertragspartner handelt, mit welchem man ein Nebengeschäft tätigt (also beispielsweise wenn ein Dienstleistungsunternehmen Bürostühle bestellt).