Courtehouse - Gericht

Hunderechtsschutz





Es gibt die verschiedensten Arten von Rechtsschutzverträgen. Teilweise sind diese eher selten. So gibt es einen so genannten Hunderechtsschutz. Der Hunderechtsschutz wird von kaum einer Versicherungsgesellschaft angeboten, ist aber dennoch abschließbar. Für Prämien von ca. 20.-- Euro im Jahr, ist der Hunderechtsschutz sehr günstig. In dieser seltenen Police sind Rechtsschutzfälle versichert, welche sich aus dem Halten des Hundes ergeben können. Die versicherten Leistungsarten sind ähnlich dem des Privatrechtsschutzes. So ist der Verwaltungsrechtsschutz aus dem Besitz privater Hunde, der Steuerrechtsschutz bei Streitigkeiten zum Thema Hundesteuer oder der Ordnungs-Widrigkeitenrechtsschutz bei Bußgeldstreitigkeiten Bestandteil der Hunderechtsschutz-Verträge. Auch Rechtsschutz im Vertrag- u. Sachenrecht, sowie Strafrechtsschutz sind innerhalb des Hunderechtsschutzes versichert.

Hunderechtschutz – Abschluss sinnvoll

Ob der Abschluss einer Hunderechtsschutz Police sinnvoll ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Die Gefahr, durch den Hund in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, ist doch eher gering. Eine normale Privatrechtsschutz beinhaltet im Übrigen komplett den Hunderechtsschutz. Daher nie 2 Policen abschließen! Die Hunderechtsschutz ist eine so genannte Subsidiärversicherung, das heisst, diese bezahlt nur, wenn keine andere Rechtsschutzpolice vorhanden ist, welche die Kosten eines Rechtsstreites übernimmt

Die Grenzen des Hunderechtsschutzes

Der Hunderechtsschutz ist in der Regel nur für Privatpersonen abschließbar. Vereine und gewerblich genutzte Hunde sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Abrenzung zur Tierhalterhaftpflichtversicherung

Nicht zu verwechseln ist das Ganze natürlich mit einer Hundehalterhaftpflicht. Dies ist notwendig. Sie übernimmt die Schäden, welchen Dritten durch den Hund zugefügt werden. Kommt es zu unberechtigten Schadenersatzansprüchen, wehrt die Versicherung diese Ansprüche auch ab und übernimmt die Kosten dafür. Man spricht dann von passiven Rechtsschutz. Eine Hunderechtsschutz unterstützt nur dabei, eigene Schadenersatzansprüche geltend zu machen. So zum Beispiel, wenn Sie Opfer einer Hundeattacke werden und die gegnerische Versicherung nicht zahlen will. Aber wie oben schon beschrieben, würde hier auch eine Privatrechtsschutzversicherung greifen.