Courtehouse - Gericht

Urheberrechtsschutz und Markenrechtsschutz





Egal ob als Unternehmen oder als Privatperson, man ist immer Gefahren ausgesetzt, sobald man sich im Internet bewegt. Immer wieder liest man in den Medien, dass sich Anwälte auf Abmahnungen spezialisieren und so die Einnahmen für Ihre Kanzlei zu erhöhen. Dabei ist es unerheblich, ob Abmahnungen wegen angeblicher illegaler Downloads von MP3´s oder wegen angeblichem Textklau gestellt werden. Die Gebühren, welche die Anwälte in Rechnung stellen sind horrend.

Viele wägen sich in Sicherheit, dass diese Kosten nicht auf Sie zukommen, da Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Aber leider ist der Urheberrechtsschutz und der Markenrechtsschutz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

In den Bedingungen heißt es dazu:

Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten: d) die Beratung im Zusammenhang mit Asyl- und Ausländerrecht sowie Patent-, Urheber-, Lizenz-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum sowie Kartellrecht.

Dieser Ausschluss gilt für Verträge, welche Sie als Privatperson abgeschlossen haben, genauso wie für Firmenrechtsschutzverträge. Im Fall des Falles bleiben Sie mit einer herkömmlichen Rechtsschutzversicherung, welche den Urheberrechtsschutz und Markenrechtsschutz ausschließt, auf Ihren Kosten sitzen.

Lange Zeit gab es am Markt der Rechtsschutzversicherungen auch kaum eine Möglichkeit, sich gegen dieses Risiko abzusichern. Mittlerweile sind allerdings Produkte am Markt, welche für diese Kosten aufkommen.

Urheberrechtsschutz für Privatpersonen

Schnell ist es passiert und man erhält auch als Privatperson eine teure Abmahnung vom einem Rechtsanwalt zugestellt. Die Vorwürfe sind mannigfaltig. Man soll angeblich in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Wer-Kennt-Wen angeblich urheberrechtlich geschützte Bilder hochgeladen haben oder illegal Filme und Musik anderen zur Verfügung gestellt haben. Die Kosten der Abmahnung können leicht im vier stelligen Bereich liegen. Es ist daher sehr wichtig, sich gegen unrechtmäßige Abmahnungen zur Wehr setzten zu können. Hier hilft oft schon eine fachkundige Beratung durch einen darauf spezialisierten Anwalt.

Hier gibt es das Produkt der ARAG. Hier ist ein Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet bis zu einer Summe von 500.-- Euro im Jahr abgesichert. Diese Summe reicht für eine Beratung aus um den gegnerischen Anwalt in die Schranken zu weisen.

Der ARAG Tarif beinhaltet weitere nützliche Leistungen, auch außerhalb des Urheberrechtsschutz und Markenrechtsschutz, wie zum Beispiel:

So sind Sie zumindest rechtlich gut gewappnet, wenn Sie den Gefahren des Internet trotzen möchten.

Urheberrechtsschutz und Markenrechtsschutz für Unternehmen

Für Selbständige ist die eigene Marke ein großes Kapital. Aber auch in den Firmenrechtsschutzverträgen sind Streitigkeiten aus dem Urheber- und Wettbewerbsrecht nicht versichert. Die Kosten, welche aus solchen Prozessen entstehen, müssen die Unternehmen daher oft selber tragen.

Die Roland-Rechtsschutz hat dafür ein eigenes Produkt auf den Markt gebracht. Hierüber ist folgendes versichert:

Urheberrecht

Der Urheberrechtsschutz greift bei Streitigkeiten, welche in ursächlichem Zusammenhang mit der eigenen Webpräsenz stehen. Auch die Abmahnung Dritter, welche Ihre Rechte verletzt haben, sind versichert. Außerdem ist der Schadenersatzrechtsschutz enthalten. Die Versicherungssumme beträgt 50.000 Euro bei maximal 5 Rechtsschutzfällen im Jahr.

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht sorgt für gleiche rechtliche Bedingungen für Unternehmen. Erhält man eine Abmahnung aufgrund eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht und steht dies im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht, so besteht Versicherungsschutz bis zu einer Versicherungssumme von 50.000 Euro bei max. 5 Fällen im Jahr.

Internetvertragsrecht

Als Onlineshopbesitzer kennt man das. Es gibt besondere Kennzeichnungspflichten für die Produkte, weiterhin gibt es spezielle Aufklärungspflichten. Diese ändern sich stetig. Bei Verstößen hierzu sind Sie mit dem Internetvertragsrechtsschutz auf der Sicheren Seite.

Zu guter Letzt

Wie man sieht, gibt es durchaus Möglichkeiten am Markt sich abzusichern, auch wenn diese besonders für Unternehmen nicht gerade preiswert sind. Aber in speziellen Branchen, welche sich einer erhöhter Gefahr von Verstößen gegen Urheber- Wettbewerbs- und Markenrechtsschutz ausgesetzt sehen, ist der Abschluss einer Rechtsschutzpolice, welche die die Kosten der Verteidigung im Rahmen des Urheberrechtsschutz und Markenrechtsschutz allemal eine Überlegung wert.