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Privatrechtsschutz - Hier wird es genau erklärt!





Grundlegendes zum Vertrag

Eine Rechtsschutzpolice ist grundsätzlich in Rechtsschutzformen aufgeteilt (Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Wohnungs- u. Grundstücksrechtsschutz etc.). Diese Formen gliedern sich dann wieder in verschiedene Leistungsarten auf (z.B. Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, Schadenersatzrechtsschutz, Strafrechtsschutz). Dabei kann man bei Abschluss einer Police, die versicherten Rechtsformen auswählen, die versicherten Leistungsarten hingegen nicht. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit der Rechtsschutzform Privatrechtsschutz

Infografik Rechtsschutzformen



In welchen Paragraphen ist das geregelt?

In den allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen wird der Privatrechtsschutz in mehreren Paragraphen behandelt:

Wer ist im Vertrag versichert?

Soweit man keinen Vertrag für Singles abgeschlossen hat, ist die Familie mitversichert. Dabei ist es unerheblich, ob man verheiratet ist oder nicht. Mitversichert gelten auch die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebensgefährten.Mitversichert sind auch die Kinder. Diese müssen entweder minderjährig oder unverheiratet sein. Sie sind längstens bis zum 25. Lebensjahr mitversichert . Die Mitversicherung endet, sobald Sie einer auf Dauer ausgerichteten Tätigkeit nachgehen und dafür Geld bekommen. Je nach Tarif kann man auch die Großeltern mitversichert. Dies bedarf jedoch einer individuellen Vereinbarung.

Welche Leistungsarten sind im Privatrechtsschutz enthalten?

Folgende Leistungsarten sind im Privatrechtsschutz beinhaltet:

Weitere Informationen über die verschiedenen Leistungsarten finden Sie hier





Typische Leistungsfälle im Privatrechtsschutz

Eine Privatrechtsschutzversicherung schließt man natürlich ab, weil man Angst hat in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, bei dem hohe Kosten entstehen. Dabei gibt es typische Fälle, welche im Alltag schnell entstehen können und welche in der Privatrechtsschutz auch versichert sind. Ein paar Leistungsfälle möchten wir hier aufzeigen.

Der Urlaub enttäuschte – Schadenersatz fällig?

Gerade im Tourismusbereich kommt es oft zu Rechtsschutzfällen. Oft bucht man einen Urlaub und ist vom Urlaubsziel enttäuscht. Das Hotel entspricht nicht mal annähernd der Reisebeschreibung und der Strand ist nicht 100 m entfernt sondern 5 km. Viele Urlauber verklagen dann Ihren Reiseveranstalter auf Preisminderung und Schadenersatz. Da der Schadenersatzrechtsschutz in der Privatrechtsschutz versichert ist, besteht für die Klage und für die Anwaltskosten Versicherungsschutz

Sie haben Ihren Nachbarn beleidigt?

Schell kommt es vor und einem kommen Worte über die Lippen, welche man hätte lieber nicht sagen sollen. Ganz unverhofft hat man nun eine Strafanzeige wegen Beleidigung im Briefkasten. Der Gang zum Anwalt und vor Gericht kosten eine Menge Geld. Da der Strafrechtsschutz in der Privatrechtsschutzversicherung abgedeckt ist, werden die Kosten übernommen.

Das Finanzamt fordert zu viele Steuern?

Sie staunen nicht schlecht, als das Finanzamt Ihnen eine Steuernachzahlung von mehreren tausend Euro zustellt. Erklären können Sie sich das nicht und möchten sich daher zur Wehr setzten. Sie beauftragen einen Anwalt mit der Prüfung. Dieser holt aber zum Glück vorher eine Deckungszusage von der Versicherung ein, welche dann die anfallenden Kosten im Rahmen des Steuerrechtsschutzes vor Gerichten übernimmt.

Zu laut Musik gemacht?

Das kommt in der besten Familie vor, dass man mal eine ordentliche Party feiert. Nicht mehr lustig ist es dann, wenn man von der Stadt eine Ordnungswidrigkeit wegen Lärmbelästigung vorgeworfen bekommt und entsprechend eine Strafe zahlen soll. Im Rahmen des Ordnugnswidrigkeitenrechtsschutzes ist dies in der Privatrechtsschutz abgedeckt.

Fazit

Eine Privatrechtsschutzversicherung ist sicher nicht die wichtigste Versicherung schlecht hin, kann einen aber im Fall der Fälle vor nicht unerheblichen Kosten bewahren, wenn man sein gutes Recht verteidigen möchte!