Courtehouse - Gericht

Rechtsschutz Erbrecht





Angelegenheiten des Erbrechts sind in den Rechtsschutzpolicen grundsätzlich ausgeschlossen. Über den sogenannten Beratungsrechtsschutz in Familien- und Erbsachen haben Sie jedoch trotzdem die Möglichkeiten in der Rechtsschutzversicherung Erbrecht mit einem Anwalt zu besprechen Rechtsschutz Erbrecht ist dann versichert, wenn der Anwalt für Erbrecht nur eine Erstberatung durchführt und darauffolgend keine weitere Tätigkeit des Anwaltes folgt. Dies kann aber in vielen Fällen schon dazu führen, dass der Rat des Anwaltes schon genügt um evtl Erbstreitigkeiten beizulegen..

Rechtsberatung Erbrecht

Dies bedeutet somit, dass eine Rechtsberatung im Erbrecht insofern bezahlt wird, dass damit der Leistungsfall abgeschlossen ist. Die meisten Rechtsschutzversicherer zahlen ab dem Zeitpunt nicht, wenn der Fachanwalt für Erbrecht nun weiter tätig wird. Überlegen Sie sich daher genau, ob es beispielsweise sinnvoll ist die Rechtsberatung im Erbrecht so zu erweitern, dass der Anwalt noch einen Brief an weitere Erben schreibt. Damit wäre eine weitergehende Beratung durch den Anwalt veranlasst, was dazu führt, dass die Rechtsschutzversicherung nicht mehr leisten muss. Achten Sie auch darauf, dass der Beratungsrechtsschutz in FAmilien- und Erbrechtssachen nur dann greift, wenn auch tatsächlich eine Änderung in der Rechtslage der versicherten Person eintritt. Ein bloses Verfassen eines Testaments ändert die Rechtslage nicht, so dass hier auch die Rechtsschutz für Erbrecht leistungsfrei ist. Einige Anbieter mit starken Lestungen geben aber auch einen Zuschuss zum Erstellen eines noariellen Testaments von z.B. 500,00 Euro.

Erweiterter Rechtsschutz in Erbangelegenheiten

Ist der erweiterte Rechtsschutz in Erbangelegenheiten versichert, werden nicht nur die Kosten einer Erstberatung übernommen, sondern der Anwalt darf auch über eine Erstberatung hinaus tätig werden. Die Kosten sind dann meist bei 1.000,00 Euro gedeckelt. Leistungsstarke Tarife bieten diese Art von Rechtsschutz meist an.

Telefonische Erstberatung

In einigen Rechtsschutzpolicen ist auch die sogenannte telefonische Erstberatung in nicht versicherten Fällen inbegriffen. Auch hier erhalten Sie fachlichen Rat in Rechtsschutz Erbrecht Angelegenheiten. Hier fällt oft keine Selbstbeteiligung an, so dass Sie eine kostenfreie Information darüber erhalten, wie in der Erbstreitangelegenheit weiter verfahren werden kann.