Courtehouse - Gericht

Günstige Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung





Warum überhaupt ohne Selbstbeteiligung?

Eine günstige Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung zu finden, wird sich schwierig gestalten, denn ein Vertrag ohne Selbstbeteiligung erhöht die Prämien deutlich. Die Versicherungsgesellschaften bieten diesen Tarif nur mit höheren Prämien an. Dadurch soll vermieden werden, dass man auch bei Kleinigkeiten zum Anwalt geht. In verschiedenen Tarifen ist allerdings eine telefonische Erstberatung enthalten, hier fällt dann oft keine Selbstbeteiligung an. Wenn Sie also eine günstige Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen möchten, dann sollten Sie sich überlegen, ob dass für Sie wirklich sinnvoll erscheint. Eine Rechtsschutzversicherung schließt man ab, um im Fall der Fälle kein Kostenrisiko einzugehen. Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150.-- Euro je Rechtsschutzfall sollte dann sicher zu stemmen sein.

Arten von Selbstbeteiligungen

Die meistgewählte Art der Selbstbeteiligung ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150.-- Euro. Es gibt aber auch Tarife mit einer Selbstbeteiligung von 250.-- Euro oder gar 1.000.-- Euro. Je höhe die Selbstbeteiligung gewählt wird, desto niedriger ist auch die Prämie. Darüber hinaus gibt es auch so genannte fallende Selbstbeteiligungen. Je nach dem, wie lange man keinen Versicherungsfall gemeldet hat, desto niedriger die Selbstbeteiligung. Man fängt oft mit 1.000.-- Euro an, welche sich dann bis auf 0.-- Euro reduziert. Wenn man dies dann erreicht hat, so hat man eine wirklich günstige Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung. Wenn dann doch ein Rechtsschutzfall eintritt, dann steigt die Selbstbeteiligung wieder nach oben. Auch gibt es Selbstbeteiligungen, welche reduziert werden, wenn man einen Anwalt zu Rate zieht, der von dem Versicherer ausgewählt wird.

Sollte ich also eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen?

Wenn Sie eine günstige Rechtsschutzversicherung abschließen möchten, dann sollte man eine Selbstbeteiligung durchaus in Kauf nehmen. Sollten Sie aber unbedingt eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen, dann werden Sie auch hier passende Tarife finden.

Welche Risiken birgt eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung?

Wer keine Selbstbeteiligung in seinem Vertrag vereinbart hat, der lässt sich vielleicht eher schon mal verleiten, diese in Anspruch zu nehmen, als vielleicht wirklich notwendig wäre. Die Konsequenz daraus ist, dass sich schnell eine Vielzahl an Rechtsschutzfällen ergeben, welche beim Versicherer angezeigt werden. Dies geht meist eine Zeit lang gut, bis der Versicherer dies nicht mehr duldet. Oft ist eine Kündigung oder eine Sanierung die Folge. Kündigt der Rechtsschutzversicherer, wird es oft schwierig einen neuen Versicherer zu finden, welcher einem ein Angebot unterbreitet. Beim neuen Versicherer muss nämlich der Vorversicherer angegeben werden.