Courtehouse - Gericht

Rechtsschutz ohne Wartezeiten





Eine Rechtsschutzversicherung abschließen wenn Ärger droht, wäre natürlich zu leicht. So könnte mann sich viel Versicherungsprämie sparen. Aber so einfach ist es natürlich nicht, das ist weder im Interesse der Versicherer noch der Versichertengemeinschaft...

Warum überhaupt Wartezeiten?

Eine Rechtsschutzversicherung leistet nicht gleich nach Abschluß der Police, da in der Regel so genannte "Wartezeiten" anfallen. Dies soll verhindern, dass eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, obwohl der Rechtsschutzfall schon bekannt ist, also einen reinen Zweckabschluß darstellt. Die Rechtssschutzversicherung ist in in verschiedene Leistungsarten eingeteilt, jede dieser Leistungsarten hat besondere Bestimmungen in Bezug auf die Wartezeiten. Aber auch Rechtsschutz ohne Wartezeiten ist möglich.

Rechtsschutz ohne Wartezeiten

Rechtsschutz ohne Wartezeiten haben Sie, wenn Sie bereits einen Rechtsschutzvertrag abgeschlossen haben und der neu abgeschlossene Vertrag nahtlos an den gekündigten Vertrag knüpft. Wenn diese Konstellation zutrifft, so entfallen die Wartezeiten. Der Übergang eines Vertrages auf den anderen muß aber nahtlos erfolgen. Es darf i.d.R. kein Tag dazwischen liegen. Daher ist es wichtig beim Abschluss eines neuen Vertrages immer den Vorvertrag anzugeben, d.h. die Versicherungsgesellschaft und die Vertragsnummer des Vorvertrages.

Wartezeiten der verschiedenen Leistungsarten

Wie bereits erwähnt, hat jede Leistungsart verschiedene Wartezeiten. Rechtsschutz ohne Wartezeiten, finden Sie in folgenden Leistungsarten:

Bei diesen Leistungsarten kann man davon ausgehen, dass man diesen Leistungsarten Eintritt des Rechtsschutzfalles nicht vorhersehen kann und somit die Gefahr nicht besteht, einen Rechtsschutzvertrag nur abzuschließen, weil man weiß, dass der Rechtsschutzfall eingetreten ist.

Alle weiteren Rechtsschutzarten haben in der Regel eine 3 monatliche Wartezeit:

Es gibt aber auch noch längerte Wartezeiten. Im Firmenvertragsrechtsschutz betragen sie meist 6 Monate, im Rechtsschutz für Unterhalt 12 Monate und im Scheidungsrechtsschutz gar 36 Monate.