Courtehouse - Gericht

Reiserechtsschutz





Gerade wenn es um Rechtsangelegenheiten im Ausland geht, wird es schnell kompliziert. Hier kann auch oft der ortsansässige Anwalt nicht weiterhelfen und man benötigt einen Rechtsanwalt, welcher sich im ausländischen Rechtsgebiet auskennt. Nicht selten muss man einen Anwalt beauftragen, welcher seinen Sitz in dem betroffenen Land hat. Dieser spricht die Sprache und kennt sich mit den örtlichen Begebenheiten aus. Nur wer soll das alles organisieren? Auch die Kosten können gewaltig sein, besonders wenn es über mehrere Instanzen geht. Nicht selten verzichtet man liebe auf sein Recht, als diesen Weg zu gehen. Wer aber eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, der ist auf der sicheren Seite. Je nach versichertem Bereich gilt der Versicherungsschutz auch weltweit. Die Rechtsschutzversicherer kennen ausländische Korrespondenzanwälte und übernehmen die Kosten des Rechtsstreites, soweit hier Versicherungsschutz gegeben ist.

Örtlicher Geltungsbereich

Was passiert eigenltich, wenn im Urlaub eine Rechtsstreitigkeit entsteht? Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz lt. Versicherungsbedingungen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln uns Madeira. Wenn Sie also einen Urlaub in diese Länder antreten, besteht uneingeschränkt Reiserechtsschutz vor Gerichten dieser Länder. Sollten Sie in andere Länder reisen, dann besteht in vielen Rechtsschutzpolicen für einen definierten Zeitraum von ca. 6 Wochen und einer definierten Höchstentschädigung Versicherungsschutz. Die Bedingungen der verschiedenen Anbieter unterscheidet sich oft dahingehend, dass z.B. beruflich bedingte Auslandsaufenthalte nicht mit versichert sind. Sollten Sie also beruflich oft im Ausland verbringen, dann prüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung dahingehend.

Ärger mit dem Reiseveranstalter?

Viele Rechtsschutzfälle treten bei Ärger mit dem Reiseveranstalter auf. So z.B kommt es vor, dass Sie eine Reise mit gewissen Leistungen buchen. Bei Reiseantritt bemerken Sie aber, dass die Leistungen so nicht angeboten werden. Auch hier tritt der Reiserechtsschutz ein und übernimmt in der Regel die Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatz, in diesem Fall dann auf Reisepreisminderung. Bei allen Streitigkeiten rund um das Thema Urlaub und Reisen gelten die Regelungen des Privatrechtsschutzes.

Fazit

Egal ob Streitigkeiten im Ausland oder Ärger mit dem Reiseveranstalter. Gerade im Ausland ist es schwer, sein Recht durchzusetzen. Eine Rechtsschutzversicherung bietet sowohl duch den gebotenen Service, als auch durch die Kostenübernahme Sicherheit bei bevorstehnden rechtlichen Auseinandersetzungen!