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Die Rechtsschutzversicherung – Was Sie alles darüber wissen sollten!





Entstehung und Entwicklung

Den Anfang findet man bereits im Mittelalter, wo man sich in Gilten und Zünften zusammentat um die Kosten für eine Rechtsverfolgung aufzubringen. Die Rechtsschutzversicherung wurde das erste mal um 1905 erwähnt. Hier boten Versicherer in Frankreich eine Rechtsschutzpolice an. Nach und nach boten immer mehr Länder Policen an, welche das Prozessrisiko absicherten.

Bis 1990 durften in Deutschland nur solche Versicherer eine Rechtsschutzversicherung anbieten, welche sonst keinen anderen Versicherungszweig anbieten. Diese wurde durch eine Gesetzesänderung dahingehend abgeändert, dass lediglich die Schadenbearbeitung in einer externen Gesellschaft abgewickelt werden muss.

In vielen Versicherungssparten wurden mit der Zeit die Allgemeinen Versicherungsbedingungen besser, d.h. Verbraucherfreundlicher. In der Rechtsschutzversicherung gilt dies nicht zwingend. So wurden im Laufe der Jahre zum Beispiel Streitigkeiten aus Finanzanlagen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Im gewerblichen Rechtsschutz war früher der Abschluss eines Vertragsrechtsschutzes der Normalfall. Aufgrund hoher Schadenbelastungen in diesem Bereich, verschwand diese Absicherung zwischenzeitlich gänzlich vom Markt. Aktuell bieten einige Rechtsschutzversicherer den Vertragsrechtsschutz wieder an, allerdings zu sehr hohen Versicherungsprämien.

Die Tendenz derzeit zeigt auf, dass stetig neue Innovationen Einzug in die Produktwelt der Versicherer halten. Mediationsrechtsschutz, Forderungsrechtsschutz, Webcheck, Prüfung von Verträgen und weitere Assistance Leistungen sind nur ein paar Stichpunkte. Wie lang diese Erweiterungswelle noch anhält wird die Kostenbelastung zeigen, welche auf die Versicherer zukommt.





Die verschiedenen Arten von Rechtsschutzpolicen

In den ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) werden die diversen Arten von den möglichen Abschlussarten aufgezählt. Einen kurzen Überblick möchten wir hier verschaffen:

§21 Abs.3 Verkehrs-Rechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge

In diesem Paragraphen ist der Verkehrsrechtsschutz geregelt. Hier schließt man diesen für ein oder mehrere Fahrzeuge ab. Dabei muss immer das Kennzeichen des Fahrzeuges genannt werden und im Versicherungsschein aufgeführt werden. Dieser Paragraph kommt zum Beispiel für Selbständige zum tragen, welche nur den Verkehrsrechtsschutz abschließen möchten.

§21 Abs.11 ARB Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie

Hier wird ähnlich wie im oberen Paragraphen der Verkehrsrechtsschutz geregelt, mit dem Unterschied, dass hier alle Fahrzeuge einer Familie versichert sind. Dies empfiehlt sich, wenn zum Beispiel der Vater, die Mutter und das Kind, welches in häuslicher Gemeinschaft lebt, ein Fahrzeug hat. Diese Absicherung ist günstiger, als wenn man die Fahrzeuge einzeln versichert. Die Anzahl der Fahrzeuge ist dabei unbegrenzt. Auch das Motorrad oder Moped ist mitversichert.

§22 ARB Fahrer-Rechtsschutz

Soweit man einen Rechtsschutz nach §21 ARB abgeschlossen hat, ist man grundsätzlich auch als Fahrer fremder Fahrzeuge versichert. Was aber, wenn ich zum Beispiel keine Rechtsschutzversicherung habe und für meinen Arbeitgeber viel am Verkehr teilnehme? Dann empfiehlt sich diese Form der Absicherung, welche den Versicherungsnehmer als Fahrer fremder Fahrzeuge absichert. Dies schließen zum Beispiel oft LKW Fahrer, oder angestellte Taxifahrer ab.

§23 ARB Privat-Rechtsschutz für Selbständige

Soweit man sich als Selbständiger entscheidet, lediglich einen Privatrechtsschutz abzuschließen, dann wählt man diese Form der Rechtsschutzversicherung.

§24 ARB Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine

In diesem Paragraphen ist der so genannte Firmenrechtsschutz geregelt. Private Risiken sind hier nicht genannt. Diese Absicherung empfiehlt sich zum Beispiel für Juristische Personen, welche durch Kombination von §24 und §21 ihre gewerblichen Risiken absichern können.

§25 ARB Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige

Hier kann der Nichtselbständige den den privaten Bereich und den Rechtsbereich als Arbeitnehmer absichern. Der Verkehrsrechtsschutz wird hier nicht abgesichert.

§26 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige

Dieser Paragraph ist das Komplettpaket für Nichtselbständige, in welchem die wichtigsten Rechtsbereiche abgesichert werden. Diese Kombination ist die am häufigsten anzutreffende Abschlussform, da Sie die wichtigsten Rechtsbereiche absichert und zudem oft günstiger ist, als wen man nur einzelne Bausteine absichert.

§27 ARB Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Landwirte haben Ihren eigenen Paragraphen in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen. Hier ist zum Beispiel auch der so genannte Vertragsrechtsschutz enthalten. Auch Streitigkeiten aus Compliance Verträgen sind in der Regel mit abgesichert.

§28 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige

Dies ist die Gängigste Abschlussart bei Selbständigen. Hier werden alle wichtigen Rechtsbereiche erfasst und versichert. Die Prämie richtet sich in dem Fall nach der Anzahl der Mitarbeiter

§29 ARB Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete

Der so genannte Immobilienrechtsschutz wird in den Bereiche als Eigentümer oder Mieter, und in den Bereich als Vermieter unterteilt. Weiterhin unterscheidet man die Versicherung einer privat genutztem und einer gewerblich genutzten Immobilie.

Welche Kosten sind versichert?

Eine Rechtsschutzpolice schließt man ab, um sich vor den Kosten eines Rechtsstreites abzusichern. Demzufolge sind folgende Kosten versichert:


Die Belege über die entstandenen Kosten reichen Sie einfach bei Ihrem Rechtsschutzversicherer ein, welche sie dann nach Prüfung erstatten wird.